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  • 03.05.2017 · Nachricht · Mitgliedsbeiträge

    Bauernverband: Welcher Teil des Beitrags ist „unechter Beitrag“?

    Erbringen Vereine Leistungen, die den Sonderbelangen der einzelnen Mitglieder dienen, kann der Mitgliedsbeitrag als pauschaliertes Sonderleistungsentgelt (unechter Beitrag) behandelt werden. Das gilt sowohl für die Körperschaft- als auch die Umsatzsteuer. Die OFD Karlsruhe hat jetzt bekanntgegeben, wie landwirtschaftliche Beratungsvereine Sonderleistungsentgelt und echten Mitgliedsbeitrag aufteilen können.