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  • · Nachricht · Gesetzgebung

    Betrieb von Photovoltaikanlagen: Neue Steuerregeln für Vereine?

    | Am 13.10.2022 hat der Finanzausschuss des Bundesrats über den Entwurf des Jahressteuergesetzes 2022 verhandelt. Darin sind u. a. steuerliche Erleichterungen für Einkünfte aus dem Betrieb von Fotovoltaikanlagen vorgesehen. Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein machen sich dafür stark, auch gemeinnützige Organisationen beim Betrieb einer Fotovoltaikanlage steuerlich stärker zu unterstützen. |

     

    So soll u. a. auch bei Vereinen sichergestellt werden, dass Fotovoltaikanlagen nicht dazu führen, dass sich z. B. mit einer Vereinsgaststätte plötzlich die Besteuerung insgesamt nachteilig verändert. So müssten die steuerfreien Einnahmen aus dem Betrieb einer Fotovoltaikanlage für das Überschreiten der 45.000-Euro-Grenze im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb ohne Relevanz sein. Diese Änderung ist auch in den Empfehlungen der Bundesratsausschüsse enthalten, die am 17.10. veröffentlicht worden sind. Als nächstes diskutiert der Bundestag das Jahressteuergesetz 2022. Am 07.11.2022 ist dann noch eine Sachverständigen-Anhörung geplant. VB hält Sie auf dem Laufenden.

    Quelle: Ausgabe 11 / 2022 | Seite 3 | ID 48661674