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  • · Nachricht · Gesetzesvorhaben

    Stärkung des Ehrenamts: Gesetzgeber will doch aktiv werden

    | Die Bundesregierung hat bekräftigt, das Ehrenamt zu entbürokratisieren und ehrenamtliches Engagement besser fördern zu wollen. Sie wird deshalb die steuergesetzlichen Änderungen, die zur Umsetzung des Koalitionsvertrags erforderlich sind, in einem Gesetzentwurf bündeln. Das steht in einer Stellungnahme auf eine neuerliche Initiative des Bundesrats zur Gemeinnützigkeit von Freifunk-Initiativen. |

     

    Hintergrund | Der Bundesrat will Freifunk-Initiativen fördern und ihnen den Status der Gemeinnützigkeit zukommen lassen. Die Länder haben deshalb einen Gesetzesentwurf (Drs. 19/6925, Abruf-Nr. 206963) vorgelegt. § 52 AO soll um den Punkt 26 „Einrichtung und Unterhaltung von Kommunikationsnetzwerken, die der Allgemeinheit ohne Gegenleistung offenstehen (Freifunk-Netze)“. Die Bundesregierung hat in ihrer Stellungnahme („Heute im Bundestag“ 129 vom 01.02.2019) klargestellt, dass Sie die Initiative begrüßt, die Umsetzung aber zurückstellt. Sie will nämlich alle steuergesetzlichen Änderungen, die zur Umsetzung des Koalitionsvertrags erforderlich sind, in einem Gesetz bündeln.

     

    PRAXISTIPP | Freifunk-Organisationen können unter bestimmten Voraussetzungen schon bisher als steuerbegünstigt anerkannt werden. Dazu muss aber entweder

    • die Förderung der Volks- und Berufsbildung (z. B. durch Bildungsmaßnahmen zu Fragen der Hard- und Software) oder
    • eine Förderung mildtätiger Zwecke (z. B. durch die unentgeltliche Überlassung von Hard- und Software an Flüchtlingsunterkünfte) vorliegen.

    Die Schaffung und Unterhaltung der Freifunk-Netze selbst ist bisher nicht gemeinnützigkeitsfähig.

     
    Quelle: Ausgabe 03 / 2019 | Seite 1 | ID 45768381