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  • · Fachbeitrag · Gemeinnützigkeit und Umsatzsteuer

    Steuerfragen bei der Immobilienüberlassung: Besonderheiten bei Sportanlagen

    von Ulrich Goetze, Steuerberater, Wunstorf

    | Sportanlagen gehören im gemeinnützigen Sektor zu den typischsten Fällen von Immobiliennutzung und -überlassung. Wegen der unterschiedlichen Mietdauer und der Kombination mit anderen Leistungen (technischen Anlagen und Geräten) gelten hier einige steuerliche Besonderheiten, die Sie kennen und beachten sollten. |

    Grundsätzliches zur Vermietung von Vereinsanlagen

    Die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken ist von der Umsatzsteuer befreit (§ 4 Nr. 12 UStG). Auf die Befreiung kann verzichtet werden (Option zur Steuerpflicht nach § 9 UStG), wenn

    • an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen vermietet wird, und