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  • · Fachbeitrag · Vereinsorganisation

    Satzungsgestaltung: Diese Regelungen bieten sich zum Thema „Mitgliedsbeiträge“ an

    | Die Vereinssatzung ist das Instrument, in dem Sie die organisatorischen Erfordernisse Ihres Vereins abbilden und regeln. Die Erfahrung lehrt, dass der Gestaltungsspielraum von den wenigsten Vereinen genutzt wird. Das gilt nicht nur für „Steuern und Gemeinnützigkeit“ ( VB 7/2018, Seite 6 ) und „Datenschutz“ ( VB 8/2018, Seite 15 ) sondern auch für das sensible Thema „Mitgliedsbeiträge“. Die Satzung sollte gerade hier klare Regeln schaffen, um das Risiko von Auseinandersetzungen zu minimieren. VB stellt Ihnen geeignete Formulierungen vor. |

    Wo besteht Regelungsbedarf?

    Nach § 58 Nr. 2 BGB muss sich bei eingetragenen Vereinen aus der Satzung ergeben, ob und welche Beiträge die Mitglieder leisten müssen. Unabhängig davon sollte die Beitragspflicht aber ohnehin geregelt werden, weil Ihr Verein sonst keine Beiträge erheben kann. Drei Dinge müssen Sie regeln:

     

    • Welche Beiträge werden erhoben (Geld, Dienstleistungen)?