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  • · Fachbeitrag · Praxisfall

    Wann ist ein Vorstand geschäftsunfähig und was ist dann veranlasst?

    Ein Verein wird regelmäßig keine Minderjährigen in den Vorstand wählen, weil das die Geschäftsführung erheblich erschweren würde. Eine fehlende oder eingeschränkte Geschäftsfähigkeit kann aber auch bei erwachsenen Vorstandsmitgliedern vorliegen. Wie damit umzugehen ist, erklärt Rechtsanwalt Michael Röcken anhand einer Leserfrage.

     

    Frage: Wir haben in unserer Satzung zwei Vorstandsmitglieder vorgesehen, die jeweils einzelvertretungsberechtigt sind. Anfang des Jahres ist eines der Vorstandsmitglieder überraschend zurückgetreten. Da wir noch handlungsfähig waren, haben wir von einer Nachwahl abgesehen. Nun haben wir erfahren, dass das letzte Vorstandsmitglied krankheitsbedingt geschäftsunfähig ist und einen Betreuer zugeteilt bekommen hat. Kann der Betreuer die Vereinsgeschäfte leiten?

     

    Antwort: Grundvoraussetzung für ein Vorstandsamt ist, dass der Vorstand zumindest beschränkt geschäftsfähig ist, wenn die Satzung des Vereins nichts anderes vorsieht.