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  • 04.10.2021 · Nachricht · Mitgliederversammlung

    Satzungsvorgabe zu geheimer Abstimmung: Immer zwingend?

    | Sieht die Satzung vor, dass Beschlüsse der Mitgliederversammlung geheim erfolgen, führt das nicht zwingend zu deren Unwirksamkeit, wenn anders abgestimmt worden war. Das hat das KG Berlin klargestellt. Eine solche Wahl ist nur dann ungültig, wenn bei einer geheimen Abstimmung ein anderes Ergebnis zu erwarten wäre als bei der offenen. |