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  • 31.01.2023 · Nachricht · Gemeinnützigkeit

    Satzung darf keine nicht begünstigten Zwecke enthalten

    | Die Satzungszwecke einer gemeinnützigen Einrichtung dürfen keine nicht steuerbegünstigten Nebentätigkeiten umfassen, auch wenn diese im Rahmen der tatsächlichen Geschäftsführung unschädlich sind. Das hat der BFH klargestellt. |