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  • 31.01.2023 · Nachricht · Gemeinnützigkeit

    Satzung darf keine nicht begünstigten Zwecke enthalten

    Die Satzungszwecke einer gemeinnützigen Einrichtung dürfen keine nicht steuerbegünstigten Nebentätigkeiten umfassen, auch wenn diese im Rahmen der tatsächlichen Geschäftsführung unschädlich sind. Das hat der BFH klargestellt.