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  • · Fachbeitrag · Praxisfall

    Welche Vorgaben gelten für Bewirtungskosten bei gemeinnützigen Einrichtungen?

    | Auch bei gemeinnützigen Einrichtungen sind Bewirtungen aus „geschäftlichem Anlass“ üblich und zulässig. Die Finanzämter achten aber auch hier auf die klare „betriebliche“ Veranlassung und die Angemessenheit. |

     

    Frage: Wir sind ein gemeinnütziger Verband. Das Finanzamt hat uns jetzt darauf hingewiesen, dass unsere Bewirtungsaufwendungen zu hoch seien. Durch die Lobby-Arbeit und Sponsorensuche gibt es aber viele ‒ wie wir finden begründete ‒ Bewirtungsanlässe. Was tun?

     

    Antwort: Für die Bewirtung von „Geschäftspartnern“ in gemeinnützigen Einrichtungen gilt nichts anderes als bei nicht gemeinnützigen. Spezielle Aussagen von Rechtsprechung und Finanzverwaltung gibt es nicht. Auch für nicht gemeinnützige Unternehmen fehlen klare betragsmäßige Vorgaben.