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  • · Fachbeitrag · Praxisfall

    Vereinsforen und die „Netiquette“: Wie kann ein Verein sein virtuelles Hausrecht durchsetzen?

    | Offene und geschlossene (vereinsinterne) Kommunikations- und Informationsangebote unterliegen unterschiedlichen Regelungen, weil in einem Fall ein Ausschluss einen Eingriff in Mitgliederrechte darstellt. |

     

    Frage: Wir unterhalten ein moderiertes Forum, das allen Menschen offensteht. Daneben haben wir auch einen vereinsinternen Bereich, nur für Mitglieder. Hier bieten wir als Vorstand Informationen an und weisen auf Vereinsveranstaltungen hin. Wie in jedem Forum haben wir einen „Netiquette-Leitfaden“. Verstöße werden mit einer Ermahnung und im wiederholten Falle mit einer zeitlich befristeten Sperre geahndet. Eine Forumssperre ist technisch nur für beide Foren möglich. Ein für das öffentliche Forum gesperrtes Mitglied hat dann keinen Zugriff mehr auf das vereinsinterne Forum. Ist das ein vereinsrechtliches Problem?

     

    Antwort: Grundsätzlich haben Sie als Betreiber eines Internetforums ein „virtuelles Hausrecht“. D. h., Sie können Nutzer ausschließen, die gegen die Netiquette verstoßen. Das betrifft sowohl Vereinsmitglieder als auch fremde Nutzer. Grundlage sind die Nutzungsregelungen. Anders sieht es bei vereinsinternen Kommunikationsangeboten aus.