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  • · Fachbeitrag · Praxisfall

    Privates Tierschutzprojekt: Kann ein gemeinnütziger Verein das unterstützen?

    | Engagement in einem privaten Projekt und Gemeinnützigkeit schließen sich nicht aus. Wichtig ist aber ein klarer Nachweis der Mittelverwendung und die Zuordnung der Tätigkeiten zu Verein und Privatpersonen. |

     

    Frage: Wir betreiben im Rahmen eines landwirtschaftlichen Betriebs seit einiger Zeit einen „Gnadenhof“ für eigene und fremde Haustiere, die sonst zum Schlachter gingen. Nun kam die Idee auf, zur Unterstützung dieses Projekts einen gemeinnützigen Verein zu gründen, der den Gnadenhof mit Spenden und Mitgliedsbeiträgen unterstützt. Ist das möglich, wenn der Verein den Gnadenhof nicht selbst betreibt und wie darf ein solcher Verein den Hof unterstützen?

     

    Antwort: Grundsätzlich ist eine Förderung des Tierschutzes in dieser Weise möglich. Es ist nicht gefordert, dass sich die betreuten Tiere im Eigentum des Vereins befinden oder auf vereinseigenen Anlagen versorgt werden. Der Verein muss aber darstellen können, dass er unmittelbar tätig ist und die Mittel ausschließlich dem Tierschutz zugutekommen.