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  • · Fachbeitrag · Praxisfall

    Gemeinnützigkeit: Kann man sie vorübergehend verlieren und folgen daraus größere Probleme?

    | Ist ein Verein für längere Zeit nicht mehr satzungsbezogen tätig, entzieht ihm das Finanzamt die Gemeinnützigkeit. Dabei kommt es aber darauf an, ob das Ruhen der Tätigkeit ein ganzes Steuerjahr betrifft. |

     

    Frage: Die Tätigkeiten unseres kleinen Kulturvereins werden überwiegend von zwei Personen getragen. Leider fallen beide für mehr als ein Jahr aus. Die eine wegen Babypause, die andere wegen eines Auslandsaufenthalts. Verlieren wir die Gemeinnützigkeit, wenn wir die Tätigkeiten für diese Zeit einstellen müssen?

     

    Antwort: Grundsätzlich entfällt die Gemeinnützigkeit, wenn ein Verein seine Satzungszwecke nicht mehr verfolgt. Geschieht das nicht für mehrere Jahre, gibt es aber Gestaltungsmöglichkeiten. Außerdem kann die Gemeinnützigkeit danach jederzeit wieder gewährt werden.