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  • · Fachbeitrag · Kommunale Eigenbetriebe

    FG Berlin nimmt Stellung - Wann sind kommunale Eigengesellschaften gemeinnützig?

    | Auch kommunale Unternehmen - wie zum Beispiel Krankenhäuser, Pflegeheime oder Rettungsdienste - können gemeinnützig sein, wenn sie entsprechende Zwecke verfolgen. Das FG Berlin-Brandenburg hat aktuell klargestellt, dass hier nichts anderes gilt wie für privatrechtliche Träger. |

    Landkreis-Rettungsdienst beantragt Gemeinnützigkeit

    Im konkreten Fall hatte das Finanzamt einem Rettungsdienst in der Rechtsform einer GmbH die Anerkennung der Gemeinnützigkeit verweigert. Alleiniger Anteilseigner der GmbH war der Landkreis. Die GmbH hatte laut Satzung als Aufgaben die bedarfsgerechte und flächendeckende Notfallrettung, den Krankentransport und den Betrieb von Rettungswachen im Landkreis.

     

    Das Finanzamt begründete die Ablehnung damit, dass die GmbH gegen das Gebot der Selbstlosigkeit verstoße, weil sie ausschließlich für die eigene Gesellschafterin tätig werde. Bei der Ausgliederung der hoheitliche Pflichtaufgabe „Rettungsdienst“ auf die GmbH handele es sich zudem nicht um eine freiwillig übernommene Aufgabe, sondern um die hoheitliche Pflichtaufgaben ihres Gesellschafters, des Landkreises. Auch deswegen fehle es an der Selbstlosigkeit als Voraussetzung für die Gemeinnützigkeit.