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  • · Nachricht · Gesetzesvorhaben

    CDU/CSU-Fraktion: Neuer Anlauf für „Ehrenamtsgesetz 2021“

    | Die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag will ehrenamtlich tätige Personen stärker fördern, Vereinen das Leben leichter machen und Bürokratie abbauen. Dazu hat sie ein durchaus ambitioniertes Positionspapier „Ehrenamtsgesetz 2021“ veröffentlicht. |

     

    Dieses „Ehrenamtsgesetz 2021“ speist sich ‒ soweit ersichtlich ‒ aus den diversen Bundesratsinitiativen und dem Empfehlungsbericht des Normenkontrollrats Baden-Württemberg „Entbürokratisierung bei Vereinen und Ehrenamt“ (vb.iww.de → Abruf-Nr. 213435). Es fordert u. a.

    • die Anhebung des Übungsleiterfreibetrags von 2.400 auf 3.000 Euro bzw. der Ehrenamtspauschale von 720 auf 840 Euro,
    • die Anpassung der Freigrenze im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb von 35.000 auf 45.000 Euro pro Jahr,
    • die Anhebung der Freigrenze „bezahlter Sportler“ von 400 auf 450 Euro,
    • die bundeseinheitliche Anhebung der Freigrenze für Aufmerksamkeiten an Vereinsmitglieder auf 60 Euro,
    • die Umsatzsteuerbefreiung für Sachspenden an gemeinnützige Vereine,
    • eine Klarstellung der Voraussetzungen zur steuerlichen Anerkennung von Aufwandsspenden und vieles mehr.

     

    FAZIT | Diese Gesetzesinitiative greift „tiefer in die Speichen“ als alle anderen zuvor. Sie sei Ihnen deshalb zur Lektüre empfohlen. Das zehnseitige Dokument für ein „Ehrenamtsgesetz 2021“ finden Sie auf vb.iww.de → Abruf-Nr. 216353.

     
    Quelle: Ausgabe 07 / 2020 | Seite 3 | ID 46670406