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  • 05.01.2015 · Fachbeitrag · Gemeinnützigkeitsrecht

    Erhöhung der Annehmlichkeitengrenze nicht geklärt

    | Durch die Lohnsteueränderungsrichtlinien werden die Grenzbeträge für Aufmerksamkeiten, Arbeitsessen und Zuwendungen bei Betriebsveranstaltungen ab dem 1. Januar 2015 angehoben. Präsente und weitere Geschenke des Arbeitgebers zum Geburtstag oder anderen persönlichen Anlässen sind dann bis zu einem Wert von 60 Euro steuerfrei. Zuvor betrug der Wert 40 Euro (Lohnsteuer-Richtlinien R 19.6). Nicht geklärt ist bisher aber, ob damit auch die 40-Euro-Grenze für Zuwendungen an Mitglieder steigt. |