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  • · Fachbeitrag · Veranstaltungen im verein

    Vereinsveranstaltungen steuerlich optimieren und Gemeinnützigkeitsrisiken minimieren

    | Vereine führen die unterschiedlichsten Veranstaltungen durch. Solche, die dem Zweck des Vereins entsprechen. Solche, die der Mitgliederbindung (z. B. Weihnachtsfeier) oder Mittelerwirtschaftung dienen (z. B. Beatabend). Oder solche, mit denen Mittel für Dritte beschafft werden (z. B. Benefizveranstaltung). Jede Veranstaltung wirft unterschiedliche steuerliche Fragen auf. Und je nach Veranstaltung steht auch das Thema „Bedroht sie die Gemeinnützigkeit des Vereins?“ auf der Agenda. Diese Sonderausgabe hilft Ihnen, Ihre Veranstaltungen richtig zu planen und durchzuführen. |

    (Weihnachts-)Feiern im Verein

    Mit dem Jahresende beginnt auch die Saison der Vereinsfeiern, -bälle oder Karnevalsveranstaltungen. Die steuerliche Seite dieser Vereinsfeste ist leider selten so vergnüglich wie ‒ hoffentlich ‒ ihr Ablauf. Hier gilt es Fallen zu vermeiden und Gestaltungsspielräume zu nutzen.

     

    Feiern im Verein sind meist eine „gesellige“ Veranstaltung

    In den meisten Fällen sind Vereinsfeiern ‒ soweit dabei Einnahmen erzielt werden ‒ ein steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb. Das gilt für Eintrittsgelder (z. B. zu Tanzveranstaltungen) ebenso wie für dort verkaufte Speisen und Getränke. Eine Ausnahme für rein gesellige Veranstaltungen gilt hier nur, wenn sie in erster Linie zur Betreuung behinderter Personen durchgeführt werden. Diese Veranstaltungen können ein Zweckbetrieb sein (AEAO zur AO Nr. 7 zu § 66).