31.05.2019 · Nachricht · Gemeinnützigkeit
Satzungsänderung: Gemeinnützigkeit neu auf dem Prüfstand?
Kann das Finanzamt bei jeder steuerlich relevanten Satzungsänderung prüfen, ob Ihr Verein die Voraussetzungen für die Gemeinnützigkeit noch erfüllt? Mit dieser Frage muss sich der BFH befassen. Das FG Berlin-Brandenburg hat sie in der Vorinstanz bejaht.
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