Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Gemeinnützigkeit

    IPSC-Schießen ist nicht gemeinnützig

    | IPSC-Schießen ist nach Auffassung des Bundesfinanzministeriums (BMF) kein Sport im Sinne von § 52 Abs. 2 Nummer 21 Abgabenordnung (AO). Das wurde neu in den Anwendungserlass zur AO (AEAO) aufgenommen. |

     

    Bei der nach der International Practical Shooting Confederation benannten Disziplin handelt es sich um ein sportliches Bewegungsschießen. Der Schütze bewegt sich mit einer geladenen Waffe im Raum und gibt nach vorgegebenem Parcoursaufbau Schüsse ab. Das BMF hat die Gemeinnützigkeit nicht wegen der fehlenden Charakteristik des IPSC-Schießens als Sport (= körperliche Ertüchtigung) abgelehnt. Vielmehr wird IPSC als reines Kampfschießen bewertet und mit Amokläufen in Verbindung gebracht. In der Neufassung des AEAO steht IPSC-Schießen deswegen in einer Reihe mit Gotcha und Paintball (AEAO vom 31.1.2014, Ziffer 7 zu § 52; Abruf-Nr. 140998).

    Quelle: Ausgabe 04 / 2014 | Seite 3 | ID 42610673