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  • 03.12.2020 · Nachricht · Gemeinnützigkeit

    Gemeinnützigkeit entfällt erst mit Eintrag der Satzungsänderung

    Eine Satzungsänderung tritt erst mit Eintragung ins Vereinsregister in Kraft. Das Finanzamt kann deswegen erst dann die Gemeinnützigkeit entziehen. Das hat der BFH klargestellt.