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  • 03.12.2020 · Nachricht · Gemeinnützigkeit

    Gemeinnützigkeit entfällt erst mit Eintrag der Satzungsänderung

    | Eine Satzungsänderung tritt erst mit Eintragung ins Vereinsregister in Kraft. Das Finanzamt kann deswegen erst dann die Gemeinnützigkeit entziehen. Das hat der BFH klargestellt. |