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  • · Fachbeitrag · Gemeinnützigkeit

    Gefährden dem Verein von Dritten gewährte Vor-teile und Preisnachlässe die Gemeinnützigkeit?

    von Ulrich Goetze, Steuerberater, Wunstorf

    | Dass Unternehmen im Rahmen von Marketingaktionen mit gemeinnützigen Vereinen kooperieren, ist weit verbreitet. Vereine sollten solche Kooperationen aber nur eingehen, wenn sie sich der steuer- und gemeinnützigkeitsrechtlichen Folgen bewusst sind. Sonst droht ein böses Erwachen. |

    Win-win-Situation wird angestrebt

    Unternehmen handeln nicht selbstlos. Sie wollen aus solchen Kooperationen Nutzen ziehen. Vorteile für das Unternehmen können darin bestehen, dass der Verein die Angebote unter seinen Mitgliedern kommuniziert und dass das Unternehmen die Kooperation imagefördernd in der Werbung einsetzen kann. Typische „Anwendungsfälle“ sind

    • die Gewährung von einzelnen oder pauschalen Preisnachlässen oder kostenlosen Angeboten an die Mitglieder,