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  • · Nachricht · Gemeinnützigkeit

    Flüchtlingshilfe: BMF verlängert Billigkeitsmaßnahmen

    | Das BMF hat die Frist für Billigkeitsmaßnahmen für Leistungen im Bereich der Flüchtlingshilfe bis Ende 2021 verlängert. Bisher waren die Erleichterungen bis zum 31.12.2018 befristet. |

     

    Zu den Erleichterungen gehören insbesondere (BMF, Schreiben vom 05.02.2019, Az. III C 3 ‒ S 7130/15/10001-02, Abruf-Nr. 207192)

    • der unbegrenzte vereinfachte Zuwendungsnachweis für Sonderkonten der amtlich anerkannten Wohlfahrtsverbände,