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  • 07.01.2020 · Nachricht · Gemeinnützigkeit

    BMF: IPSC-Schießen ist nur nach Einzelfallprüfung gemeinnützig

    | Das BMF will die Gemeinnützigkeit des IPSC-Schießen nicht allgemein anerkennen. Das hat sie in einem Schreiben klargestellt, das gleichzeitig die Reaktion auf ein entsprechendes BFH-Urteil darstellt. |