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  • · Fachbeitrag · Beratungspraxis

    Droht die Spendenhaftung bei Verlusten im steuerpflichtigen Geschäftsbetrieb?

    Verluste im steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb können den Entzug der Gemeinnützigkeit nach sich ziehen. Das ist regelmäßig nur bei Dauerverlusten der Fall. Finanziert sich eine gemeinnützige Einrichtung auch aus Spenden, kann es zur Spendenhaftung kommen. Beides muss nicht zusammenfallen. Offen ist bisher, ab wann die Deckung von Verlusten des steuerpflichtigen Bereichs aus Spendenmitteln grob fahrlässig erfolgt und damit eine Spendenhaftung auslöst. VB zeigt an einem Fall aus der Praxis, worauf es ankommt.

    Um diesen Fall ging es beim Finanzamt

    Der Fall betraf eine gemeinnützige GmbH mit dem Satzungszweck der Förderung der Kultur. Die Tätigkeiten im satzungsbezogenen Bereich bestanden überwiegend in der Durchführung von Musikveranstaltungen. Der steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetrieb (Veranstaltungsgastronomie und Betrieb einer Gaststätte) erwirtschaftete in den Jahren 2020 und 2021 erhebliche Verluste. Insgesamt setzten sich die Einnahmen wie folgt zusammen:

     

    Ideeller Bereich (Spenden)

    Zweckbetrieb

    Steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb

    Einnahmen

    Verlust

    2020

    97.968 Euro

    457.168 Euro

    213.191 Euro

    ./. 18.329 Euro

    2021

    28.848 Euro

    585.249 Euro

    186.148 Euro

    ./. 34.524 Euro