· Fachbeitrag · Beratungspraxis
Droht die Spendenhaftung bei Verlusten im steuerpflichtigen Geschäftsbetrieb?
Verluste im steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb können den Entzug der Gemeinnützigkeit nach sich ziehen. Das ist regelmäßig nur bei Dauerverlusten der Fall. Finanziert sich eine gemeinnützige Einrichtung auch aus Spenden, kann es zur Spendenhaftung kommen. Beides muss nicht zusammenfallen. Offen ist bisher, ab wann die Deckung von Verlusten des steuerpflichtigen Bereichs aus Spendenmitteln grob fahrlässig erfolgt und damit eine Spendenhaftung auslöst. VB zeigt an einem Fall aus der Praxis, worauf es ankommt.
Um diesen Fall ging es beim Finanzamt
Der Fall betraf eine gemeinnützige GmbH mit dem Satzungszweck der Förderung der Kultur. Die Tätigkeiten im satzungsbezogenen Bereich bestanden überwiegend in der Durchführung von Musikveranstaltungen. Der steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetrieb (Veranstaltungsgastronomie und Betrieb einer Gaststätte) erwirtschaftete in den Jahren 2020 und 2021 erhebliche Verluste. Insgesamt setzten sich die Einnahmen wie folgt zusammen:
Ideeller Bereich (Spenden) | Zweckbetrieb | Steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb | ||
Einnahmen | Verlust | |||
2020 | 97.968 Euro | 457.168 Euro | 213.191 Euro | ./. 18.329 Euro |
2021 | 28.848 Euro | 585.249 Euro | 186.148 Euro | ./. 34.524 Euro |
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