Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 01.01.2007 | Zweckbetriebe

    Was ist eine Selbstversorgungseinrichtung?

    Nach § 68 Nummer 2b Abgabenordnung (AO) sind Einrichtungen, die für die Selbstversorgung von gemeinnützigen Körperschaften erforderlich sind, ein Zweckbetrieb, wenn die Lieferungen und sonstigen Leistungen dieser Einrichtungen an Außenstehende nicht mehr als 20 Prozent ausmachen. Ein Wohlfahrtsverband, der für seine Mitgliedsvereine Verwaltungsarbeiten wie Gehaltsabrechnungen, Buchhaltung oder die Verwaltung von Zuschüssen übernimmt, erfüllt die Voraussetzungen des § 68 AO nicht, so das Finanzgericht (FG) Nürnberg in einer aktuellen Entscheidung. Zwar sei im Gesetz nicht abschließend definiert, was alles als Selbstversorgungseinrichtung gilt. Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) würden aber nur solche Einrichtungen erfasst, die den in § 68 Nummer 2b AO beispielhaft genannten Handwerksbetrieben (Schreinereien, Tischlereien) vergleichbar sind. Im Wesentlichen handele es sich um handwerklich produzierende Betriebe oder Dienstleistungsbetriebe, wie zum Beispiel Nähstuben, Druckereien, Krankenhauswäschereien oder Bäckereien. 

    Beachten Sie: Nicht nach § 68 AO begünstigt sind dagegen Handelsbetriebe (BFH, Urteil vom 18.10.1990, Az: V R 76/89) und – nach dem aktuellen Urteil – Buchführungstätigkeiten für Mitgliedsvereine. Da eine solche Tätigkeit mit reinem Verwaltungscharakter nämlich auch von Buchhaltungsbüros und Steuerkanzleien erbracht werde, mangele es an der Wettbewerbsneutralität, der dem Fördergedanken des § 68 AO zu Grunde liege. (Urteil vom 4.8.2006, Az: II 112/2004)(Abruf-Nr. 063380

    Quelle: Ausgabe 01 / 2007 | Seite 3 | ID 91163