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  • 06.05.2008 | Vorstandsinfo zum sicheren Umgang mit den Formalien

    Ablauf der Mitgliederversammlung: So vermeiden Sie unliebsame Überraschungen

    Die Mitgliederversammlung ist das zentrale Forum der Vereinstätigkeit und nicht selten Nagelprobe für die erfolgreiche Vereinsführung. Als Vorstand sollten Sie den rechtssicheren Umgang mit formalen Problemen kennen, damit Fragen zur Versammlungsleitung, Redezeitbegrenzung, Antragsrecht, Umgang mit Störern usw. nicht den Ablauf der Versammlung beherrschen oder zu einer Anfechtung der Beschlüsse führen. Unsere Beitragsreihe vermittelt Ihnen alle nötigen Kenntnisse. 

    Wer leitet die Mitgliederversammlung?

    Sagt die Satzung zur Leitung der Mitgliederversammlung nichts aus, fällt diese Aufgabe an den Vorstand des Vereins. Beim mehrgliedrigen Vorstand leitet der Vorsitzende die Versammlung. Ist er verhindert, tut dies sein Stellvertreter. Auch ein nicht mehr amtierendendes, aber noch im Vereinsregister eingetragenes Vorstandsmitglied kann die Leitung übernehmen. Das gilt etwa für den Fall, dass der Vorstand zurückgetreten oder seine Amtszeit abgelaufen ist. 

     

    Wahl durch die Versammlung

    Der Versammlungsleiter kann aber auch ad hoc durch die Mitgliederversammlung bestimmt werden. Das gilt dann, wenn die Satzung zur Leitung der Versammlung nichts sagt oder der satzungsmäßige Versammlungsleiter abwesend ist. Eine zwingende Anwesenheit des Vorstands auf der Mitgliederversammlung gibt es nicht. 

     

    Ein durch die Mitgliederversammlung gewählter Versammlungsleiter kann während der Versammlung jederzeit und ohne wichtige Gründe durch einen anderen ersetzt werden.