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  • 05.08.2009 | Versicherung

    Badminton: Riss der Achillessehne gilt als Unfall

    Reißt einem Badmintonspieler bei einem schnellen Antritt die Achillessehne und ist die Verletzung so schwer, dass eine Invalidität von zehn Prozent vorliegt, handelt es sich um ein versichertes Unfallereignis. Die private Unfallversicherung muss leisten. Das hat das Landgericht (LG) Dortmund entschieden. Nach Ansicht des LG liegen die Voraussetzungen eines sogenannten fingierten Unfalls nach Ziffer 1.4 der vereinbarten Allgemeinen Unfallversicherungsbedingen vor. Danach gilt als Unfall, wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmaßen oder Wirbelsäule ein Gelenk verrenkt wird oder Muskel, Sehnen, Bänder oder Kapsel gezerrt oder gerissen werden. Der Versicherer hatte das verneint. (Urteil vom 27.10.2008, Az: 2 O 449/07)(Abruf-Nr. 092535)  

    Quelle: Ausgabe 08 / 2009 | Seite 3 | ID 128949