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  • 01.06.2006 | Vereinszeitschrift

    Anzeigengeschäft als Vermögensverwaltung

    Werbeleistungen eines gemeinnützigen Vereins sind grundsätzlich dem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zuzuordnen. Das gilt auch (so unser Beitrag in der August-Ausgabe 2006 auf Seite 14) für das Anzeigengeschäft in der eigenen Mitgliederzeitschrift. Das Finanzgericht (FG) München hat in einer aktuellen Entscheidung von diesem Grundsatz eine Ausnahme gemacht. Im konkreten Fall hatte ein Dachverband bayerischer Schützenvereine mit einer Versicherungsagentur einen Partnerschaftsvertrag geschlossen. Der Agentur wurde darin das Recht eingeräumt, in der vereinseigenen „Bayerischen Sportschützenzeitung“ versicherungsbezogene Themen darzustellen und für ihre Produkte zu werben. Das FG entschied, dass die Einnahmen aus dem Partnerschaftsvertrag nicht dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zuzuordnen sind. Nach den getroffenen vertraglichen Vereinbarungen war der Verein nämlich weder berechtigt, die Werbeinhalte zu bestimmen noch sie in sonstiger Weise zu beeinflussen. Er war nicht einmal für die Überwachung des Inhalts der Werbemaßnahmen verantwortlich. Deshalb lag nach Ansicht des FG keine aktive Werbetätigkeit vor, die Einnahmen fielen demnach in die Vermögensverwaltung. Sie bleiben damit körperschaft- und gewerbesteuerfrei und werden nur mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz besteuert. 

    Beachten Sie: Das Urteil hebt sich insoweit von der bisherigen Rechtsprechung ab (zum Beispiel Bundesfinanzhof, Urteil vom 8.3.1967, Az: I 145/64), als dort Voraussetzung für die Annahme einer Vermögensverwaltung ist, dass das gesamte Anzeigengeschäft oder gar das ganze Verlagsrecht einem eigenständigen Betreiber überlassen wird. (Urteil vom 15.5.2006, Az: 7 K 4052/03)(Abruf-Nr. 062469

    Quelle: Ausgabe 06 / 2006 | Seite 1 | ID 91257