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  • 01.05.2007 | Vereinssteuern

    Zählen Verbandsabgaben zum steuerlichen Geschäftsbetrieb?

    Auch Verbandsabgaben können dem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb eines Vereins zuzuordnen sein und damit als Betriebsausgaben die steuerpflichtigen Überschüsse des Vereins verringern. Diese Entscheidung hat das Finanzgericht (FG) Düsseldorf im Fall eines Traberzuchtvereins getroffen. Der Verein musste einen festgelegten Prozentsatz der Gewinne aus dem Wettgeschäft an die Züchtervereinigung abführen. Dies war eine Bestimmung, die in der Totalisatorgenehmigung des Landes festgelegt war. Entsprechend ordnete der Verein diese Verbandsabgabe dem steuerpflichtigen Totalisatorbetrieb zu. Das Finanzamt dagegen war der Ansicht, die Abgaben seien insgesamt dem ideellen Bereich zuzuordnen.  

    Das FG gab dem Verein Recht. Ausgaben, die durch das Unterhalten des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs veranlasst sind, können bei der Gewinnermittlung abgezogen werden, entschieden die Richter. Etwas anderes gelte nur dann, wenn die Ausgabe auch ohne den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb „Totalisatorumsatz“ entstanden wäre. Dann hätte sie den Gewinn nicht mindern dürfen. Das war aber nicht der Fall, weil sich die Abgaben aus der behördlichen Genehmigung des Wettgeschäfts ergaben. (Urteil vom 22.6.2006, Az: 15 K 4519/05)(Abruf-Nr. 071482

    Quelle: Ausgabe 05 / 2007 | Seite 3 | ID 111762