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  • 08.11.2010 | Vereinsregister

    Nachweis der Annahme der Wahl bei Änderung des Vorstands

    Wird ein neues Vorstandmitglied zum Vereinsregister angemeldet, muss die Annahme der Wahl urkundlich nachgewiesen werden. Aus dem dazu eingereichten Protokoll der Mitgliederversammlung muss klar hervorgehen, dass das Vorstandsmitglied mit der nötigen Mehrheit gewählt wurde, so das Kammergericht Berlin (Beschluss vom 7.9.2010, Az: 1 W 198/10; Abruf-Nr. 103585). Damit die Wahl wirksam ist, muss aus dem eingereichten Protokoll außerdem hervorgehen, dass das Vorstandsmitglied die Wahl angenommen hat. Die bloße Feststellung, dass die betreffende Person künftig dem Vorstand angehört, genügt nicht.  

    Quelle: Ausgabe 11 / 2010 | Seite 2 | ID 139927