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  • 08.11.2010 | Vereinsrecht

    Saunaverein als ideeller Verein

    Ein Saunaverein ist ein ideeller Verein (und kein Wirtschaftsverein), wenn er den Saunabetrieb eines Freibads durch ehrenamtliche Tätigkeit aufrecht erhält und seine Kosten aus Mitgliedsbeiträgen bestreitet. Das gilt auch dann, wenn er aufgrund einer Vereinbarung mit dem Vermieter Nichtvereinsmitglieder als Besucher gegen Zahlung eines Eintrittspreises, der von dem Badbetreiber vereinnahmt wird, dulden muss. Das hat das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein festgestellt (Beschluss vom 6.8.2010, Az:
    2 W 112/10; Abruf-Nr. 103586). Es hat deshalb das Registergericht verpflichtet, den Verein ins Vereinsregister einzutragen. Entscheidend dafür war unter anderem, dass  

    • die Nichtmitglieder auch deshalb zugelassen wurden, um sie bei Gelegenheit des Saunabesuchs als neue Mitglieder zu gewinnen,
    • sich der Verein ausschließlich aus Mitgliedsbeiträgen finanziert und keinen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb verfolgt.
    Quelle: Ausgabe 11 / 2010 | Seite 2 | ID 139928