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  • 06.05.2008 | Vereinsrecht

    Anfechtung von Vereinsbeschlüssen nur zeitnah möglich

    Ungültige Beschlusse der Mitgliederversammlung müssen zeitnah angefochten werden. Eine Klage auf Feststellung ihrer Unwirksamkeit kann nämlich nicht zeitlich unbegrenzt erhoben werden. Darauf weist das Oberlandesgericht (OLG) Saarland hin. Das Interesse des Vereins an Rechtsklarheit und Rechtssicherheit erfordert, dass die rechtliche Wirksamkeit von Vereinsmaßnahmen innerhalb angemessener Zeit geklärt wird. Das ergibt sich auch aus der Treuepflicht der Mitglieder. Ein Mitglied muss deshalb eine beabsichtigte Klage gegen Vereinsmaßnahmen mit zumutbarer Beschleunigung erheben. Andernfalls verwirkt das Mitglied das Klagerecht. Liefert die Satzung keine Regelungen zu einer Anfechtungsfrist, muss das Mitglied seine Einwände zeitnah geltend machen.  

    Wichtig: Das OLG hält eine Frist von einem Monat für angemessen. (Urteil vom 2.4.2008, Az: 1 U 450/07-142)(Abruf-Nr. 081334

    Quelle: Ausgabe 05 / 2008 | Seite 1 | ID 119203