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  • 01.01.2008 | Spenden

    Zwölf neue amtliche Muster für Zuwendungsbestätigungen

    Durch das Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements vom 10. Oktober 2007 sind auch Änderungen bei den Zuwendungsbestätigungen erforderlich. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat jetzt die neuen Mustertexte vorgelegt. Sie gelten rückwirkend ab dem 1. Januar 2007. Bis einschließlich Juni 2008 können aber auch noch die bisherigen Muster verwendet werden. Hier müssen – so das BMF – nur die entsprechenden redaktionellen Änderungen am Text vorgenommen werden. Das betrifft aber lediglich den Verweis auf die Einkommensteuer-Durchführungsverordnung, der gestrichen werden muss. 

    Unser Service: Sie können jede einzelne der zwölf Zuwendungsbestätigungen in unserem Online-Service (www.iww.de, Rubrik: „Arbeitshilfen“) downloaden. Die Liste reicht von der Bestätigung für Geldzuwendungen an Vereine bis zur Bestätigung für Sachzuwendungen an Stiftungen. (Schreiben vom 13.12.2007, Az: IV C 4 – S 2223/07/0018)(Abruf-Nr. 073950

    Quelle: Ausgabe 01 / 2008 | Seite 1 | ID 116481