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  • 04.02.2008 | Spenden

    Spendenbestätigung auch ohne Datum gültig

    Fehlt auf einer Zuwendungsbestätigung das genaue Datum der Zuwendung, ist deswegen der Spendenabzug nicht ausgeschlossen. Der Zeitpunkt der Spende kann anders nachgewiesen werden, zum Beispiel per Kontoauszug. So entschied das Finanzgericht (FG) München in einem erst jetzt veröffentlichten Urteil. Im konkreten Fall war auf der Zuwendungsbestätigung nur das Jahr, nicht das genaue Datum angegeben. Das schließt aber für das FG den Sonderausgabenanzug nicht aus. Der amtliche Mustertext sei hier nicht bindend. Der Nachweis des Zeitpunkts der Zuwendung und der Tatsache, dass die Zuwendung überhaupt erfolgte, könne auch auf anderem Weg erfolgen. 

    Wichtig: Das FG stellt aber klar, dass in allen anderen Punkten die Vorgaben auf dem amtlichem Muster für Zuwendungsbestätigungen bindend sind. (Urteil vom 14.8.2006, Az: 15 K 1701/04)(Abruf-Nr. 080337

    Quelle: Ausgabe 02 / 2008 | Seite 2 | ID 117414