Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 01.04.2007 | Spenden

    Ausstellung von Spendenbescheinigungen durch Elternbeiräte

    Auch Mitglieder eines Elternbeirats können für Schulspenden Spendenbescheinigungen ausstellen. Darauf hat das Bayerische Landesamt für Steuern in einem Schreiben vom 14. März 2007 hingewiesen. Beim Ausstellen der Zuwendungsbestätigung gibt es zwei Möglichkeiten: 

    1. Haben die Eltern bzw. der Elternbeirat einen gemeinnützigen Förderverein gegründet, kann der Verein selbst die Spenden in Empfang nehmen und die Spendenbescheinigungen ausstellen. In diesem Fall gelten die allgemeinen Grundsätze des Spendenrechts, unter anderem auch die Regelungen zum vereinfachten Spendennachweis.
    2. Besteht kein Förderverein, ist der Beirat ein unselbstständiges Organ der Schule. Die Spenden können auf ein dafür eingerichtetes Schulkonto einbezahlt und von einer durch den Schulleiter beauftragten Person verwaltet werden (zum Beispiel Schatzmeister des Elternbeirats).

    Wichtig: Bei Spendenbeträgen bis 100 Euro gilt nach § 50 Absatz 2a Einkommensteuer-Durchführungsverordnung der Zahlungsbeleg als Nachweis, weil der Spendenempfänger eine öffentliche Dienststelle ist. Bei höheren Spendenbeträgen ist eine Spendenbescheinigung nach amtlichem Muster erforderlich. Auch in diesem Fall ist es ausreichend, wenn eine von der Schulleitung beauftragte Person die Spendenbescheinigung ausstellt. Aus der Bescheinigung muss ersichtlich sein, dass sie im Auftrag der Schulleitung ausgestellt wurde (Schulstempel). 

    Quelle: Ausgabe 04 / 2007 | Seite 2 | ID 91229