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  • 09.09.2008 | Regelungen außerhalb der Satzung

    Vereinsordnungen gestalten das Vereinsleben rechtssicher: Die Beitragsordnung

    Vereinsordnungen sind ein sehr gutes Instrument für den Vorstand, um das Vereinsleben rechtssicher zu machen, und die Vereinssatzung trotzdem „schlank“ zu halten. In der Juli-Ausgabe haben wir Ihnen die vereins- und satzungsrechtlichen Grundsätze der Vereinsordnungen vorgestellt. Sie finden den Beitrag in „myIWW“ (www.iww.de) im „Online-Archiv“.  

     

    Nachfolgend stellen wir Ihnen eine konkrete Vereinsordnung vor – die Beitragsordnung. Erfahren Sie, welche Vorteile Ihr Verein daraus zieht und wie eine Beitragsordnung aussehen könnte. 

    Was muss die Satzung zum Beitrag regeln?

    Ein Wort vorab: Sie können nicht alle Regelungen zu den Mitgliedsbeiträgen in eine Vereinsordnung auslagern. Beiträge gehören zu den grundlegenden Mitgliederpflichten. Die Grundlagen der Beitragspflicht müssen deshalb in der Satzung geregelt sein. Das gilt für  

    • die Beitragspflicht also solche (sie ist eine Pflichtregelung, die für die Registereintragung erforderlich ist) ,
    • die Art der Beiträge (Geld-, Sach- oder Arbeitsleistungen) sowie für
    • Sonderbeiträge (zum Beispiel Umlagen).

     

    Sanktionen bei Verletzung der Pflicht zur Beitragszahlung

    Nicht in der Beitragsordnung geregelt werden können Vereinsstrafen bei Beitragsverzug – etwa der Vereinausschluss oder das Ruhen der Mitgliedschaft. Solche Sanktionen müssen Satzungsbestandteil sein. Zusätzliche Gebühren zu den Beiträgen – etwa bei Zahlungsverzug – gehören dagegen zu den Beiträgen im weiteren Sinn. Hier kann die Beitragsordnung Verfahrensregelungen vorschreiben.