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  • 10.09.2010 | Interessante Erlösquelle für Vereine

    Die wichtigsten Erfolgsvoraussetzungen für das Bußgeld-Marketing des Vereins

    von Dr. Thomas Röhr, Bad Gandersheim

    Hätten Sie es gewusst? Gerichte und Staatsanwaltschaften sind verpflichtet, Bußgelder gemeinnützigen Organisationen und Einrichtungen zuzuweisen. Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Voraussetzungen, um im Bußgeld-Marketing erfolgreich zu sein.  

    Tragen Sie sich in die „Bußgeld-Liste“ ein

    Um Bußgelder von Gerichten und Staatsanwaltschaften zu erhalten, empfiehlt es sich, sich in die jeweilige „Liste für gemeinnützige Organisationen“ eintragen zu lassen.  

     

    Antrag stellen

    In aller Regel müssen Sie einen Antrag auf Eintragung stellen. Fragen Sie zunächst beim zuständigen Oberlandesgericht an, welche Stelle für Sie zuständig ist und welche Unterlagen Sie einreichen müssen. Die Adresse finden Sie in jedem Telefonbuch oder im Internet unter www.telefonbuch.de.
    Hier reicht ein Anruf völlig aus. Erfahrungsgemäß erhalten Sie ein Antragsformular, das Sie mit einigen Unterlagen zurücksenden müssen.  

     

    Diese Unterlagen brauchen Sie

    Welche Unterlagen für den Antrag benötigt werden, ist von Gericht zu Gericht unterschiedlich. Folgende Unterlagen sollten Sie in jedem Fall bereit halten:  

     

    • Formloses Anschreiben
    • Satzungsabdruck
    • Freistellungsbescheid des Finanzamts
    • Bestätigung der Gemeinnützigkeit
    • Zustimmung über die Entbindung des Finanzamts von der Wahrung des Steuergeheimnisses
    • Angaben zum Konto für Geldauflagen

     

    Wichtig: Die Dauer der Eintragung beträgt in der Regel rund zwei Jahre. Danach müssen Sie sie erneuern. Manche Gerichte informieren Vereine nicht über den Fristablauf. Legen Sie sich diesen Termin deshalb in Ihre persönliche Wiedervorlage.  

     

    Freundliches Anschreiben genügt

    Ein kurzes freundliches Anschreiben zu Ihrem Antrag schafft einen ersten „netten“ Kontakt und Sie bleiben in „guter Erinnerung“. Besonders bei kleineren Gerichten ist das sehr wichtig. Nutzen Sie das folgende Muster als Vorlage.  

     

    Muster: Anschreiben an Gericht

    Oberlandesgericht Gräfenhainichen  

    Frau Janine Heuer  

    Gerichtsplatz 1  

    123456 Gräfenhainichen  

     

    Antrag auf Eintragung in die Liste für Bußgeldzuweisungen für gemeinnützige Organisationen  

     

    Sehr geehrte Frau Heuer,  

     

    als staatlich anerkannte Einrichtung betreuen wir in der Region Gräfenhainichen über 250 verhaltensauffällige Jugendliche. Schulabschluss und eine Ausbildung sind wichtige Voraussetzungen für eine gute Zukunft. Wir unterstützen viele junge Menschen dabei!  

     

    Mit diesem Brief bitten wir Sie, auch unsere Einrichtung in die Liste gemeinnütziger Organisationen aufzunehmen. Die erforderlichen Unterlagen sowie das entsprechende Antragsformular haben wir diesem Brief beigelegt. Selbstverständlich gewährleisten wir eine korrekte Verarbeitung zugewiesener Bußgelder sowie eine zügige Bestätigung. Durch ein Sonderkonto ist gesichert, dass für zugewiesene Bußgelder keine Zuwendungsbestätigungen ausgestellt werden.  

     

    Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Die beigelegten Informationen geben einen kleinen Einblick in unsere Arbeit.  

     

    Mit freundlichen Grüßen  

     

    Dennis Mattausch  

    Leiter  

    Richten Sie ein Bußgeld-Konto ein

    Eine wesentliche Erfolgsvoraussetzung ist die Einrichtung eines speziellen Bußgeldkontos. Erfahrungsgemäß legen die Gerichte sehr viel Wert darauf. Denn so können Sie am leichtesten kontrollieren, ob eine Überweisung eine zugewiesene Buße oder doch eine Spende ist. Leider macht man immer wieder die Erfahrung, dass Büßer versuchen, wenigstens eine Zuwendungsbestätigung für ihre Buße zu erhalten, um sie als Spende von der Steuer abzusetzen. Das darf Ihr Verein aber nicht!  

     

    Praxishinweis  

    Am einfachsten ist es, wenn Sie sich ein Unterkonto eines schon bestehenden Bankkontos bei Ihrer Hausbank einrichten lassen. Dies verursacht kaum Kosten und ist aller Erfahrung nach sehr einfach möglich.  

     

    Sprechen Sie im Bußgeld-Marketing alle Zielgruppen an

    Sprechen Sie alle Zielgruppen an, die infrage kommen. Die folgende Checkliste gibt Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Zielgruppen.  

     

    Checkliste: Zielgruppen Bußgeld-Marketing

     

     

     

    Neben dem Internet ist als zuverlässige Quelle das „Handbuch der Justiz“ empfehlenswert. Hier finden Sie viele Adressen und Ansprechpartner bei den Gerichten. Beachten Sie jedoch, dass die Angaben im „Handbuch“ freiwillig sind und daher manchmal nicht mehr aktuell sind.  

    Zuverlässige Betreuung ist ausschlaggebend für den Erfolg

    Eine erfolgreiche Ansprache allein reicht im Bußgeld-Marketing nicht aus. Ebenso wichtig ist, dass Sie sich dem Gericht gegenüber als zuverlässiger Partner erweisen, wenn es um die korrekte Bearbeitung eines zugewiesenen Bußgelds geht. Die folgenden Empfehlungen helfen Ihnen, eine zuverlässige Betreuung zu gewährleisten.  

     

    Bestätigung versenden  

    Versenden Sie regelmäßig Bestätigungen, wenn Sie eine Bußgeldzuweisung erhalten haben. Auch einzelne Raten sollten Sie bestätigen, da unter Umständen die Zahlungsbereitschaft eines Büßers ausschlaggebend für ein Verfahren sein kann. Eine Abschlussbestätigung ist ebenso zu empfehlen.  

     

    Gewährleisten Sie jederzeit Ihre Auskunftsfähigkeit

    Stellen Sie sicher, dass Sie dem Gericht jederzeit Auskunft geben können, wie Sie Bußgelder verwendet haben. Es wäre sehr unangenehm, wenn Sie zum Beispiel auf die telefonische Anfrage eines Gerichts den Vorgang erst umständlich suchen müssten. Jede professionelle Fundraising-Software bietet heute ein „Bußgeld-Tool“ an, das Sie bei kontinuierlicher Bearbeitung entsprechend auf dem Laufenden hält.  

     

    Persönlichen Kontakt halten  

    Halten Sie stets persönlichen Kontakt zu den Sachbearbeitern im Gericht. Sie sind Ihre persönlichen Ansprechpartner. Pflegen Sie diesen Kontakt, denn oft kann ein Sachbearbeiter bei konkreten Fragen zu einem Bußgeldfall zügig weiterhelfen.  

     

    Quelle: Ausgabe 09 / 2010 | Seite 15 | ID 138508