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  • 08.12.2008 | Frage aus dem Vereinsrecht

    Verspätete Einladung zur Mitglieder-
    versammlung: Sind die Beschlüsse wirksam?

    Ein Leser hat uns folgende Frage gestellt: Laut unserer Satzung muss zur Mitgliederversammlung 14 Tage vorher schriftlich eingeladen werden. Nun ist es leider bei der anstehenden Versammlung zu einer um 3 Tage verspäteten Zustellung gekommen. Müssen wir jetzt die Versammlung verschieben oder können die erscheinenden Mitglieder die Versammlung „legalisieren“? Dazu die Antwort unseres Autors Wolfgang Pfeffer:  

     

    Keine automatische Ungültigkeit der Beschlüsse

    Es gibt nur eine Möglichkeit, die Überschreitung der vorgeschriebenen Ladefrist grundsätzlich zu „heilen“: Alle Mitglieder erscheinen auf der Mitgliederversammlung und verzichten – das geht auch stillschweigend – auf die Einhaltung der Ladungsformalitäten. Fehlt auch nur ein Mitglied, sind die Beschlüsse anfechtbar – aber deswegen nicht automatisch ungültig.  

     

    Das Vereinsrecht unterscheidet zwischen absolut ungültigen (nichtigen) Beschlüssen (vor allem bei Satzungsverstößen) und fehlerhaften Beschlüssen, die erst durch Anfechtung unwirksam werden (können). Zu letzteren zählen Beschlüsse der Mitgliederversammlung, wenn wie hier nicht ordnungsgemäß eingeladen wurde.  

     

    Risiko: Beschlüsse werden angefochten