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  • 08.03.2010 | Diskrepanz zwischen EU-Recht und nationalem Recht

    Leistungen im Sportbereich: Aktuelle Rechtsprechung bietet Gestaltungsmöglichkeiten

    von Ulrich Goetze, Steuerberater, Wunstorf

    Die Umsatzbesteuerung von Leistungen im Sportbereich befindet sich im Umbruch. Je nach Sichtweise werden Leistungen als steuerbegünstigter Zweckbetrieb beurteilt oder im Hinblick auf eine mögliche Konkurrenzsituation als steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb mit voller Umsatzsteuerpflicht. Weitere Unsicherheiten resultieren daraus, dass der deutsche Gesetzgeber die Vorgaben des Gemeinschaftsrechts (Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie - MwStSystRL) bisher nicht hinreichend umgesetzt hat. Auch hier hat die Rechtsprechung Korrekturen vorgenommen.  

     

    Unser Beitrag hilft Ihnen, sich in dem Durcheinander zurechtzufinden, Risiken zu erkennen und Chancen zu nutzen.  

    Sportliche Veranstaltungen

    Sportliche Veranstaltungen eines Sportvereins sind grundsätzlich ein steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb, wenn die Einnahmen aus allen sportlichen Veranstaltungen des Vereins die Zweckbetriebsgrenze von 35.000 Euro im Jahr übersteigen (§ 67a Absatz 1 Abgabenordnung).  

     

    Der Verein kann auf die Anwendung der Zweckbetriebsgrenze verzichten (Option). Die steuerliche Behandlung seiner sportlichen Veranstaltungen richtet sich dann danach, ob bei sportlichen Veranstaltungen ein bezahlter Sportler des Vereins teilnimmt oder ob der Verein vereinsfremden Sportlern selbst oder im Zusammenwirken mit einem Dritten Vergütungen über eine Aufwandsentschädigung hinaus zahlt (§ 67a Absatz 3 AO).