Mit einer verfahrensrechtlich interessanten Frage hat sich das OLG Stuttgart befassen müssen, nämlich: Handelte es sich bei zwei zeitlich nahe beieinander liegenden Geschwindigkeitsüberschreitungen um eine Fahrt oder lagen mehrere Fahrten vor, die auch getrennt geahndet werden können?
In einem Bußgeldverfahren hatte der Amtsrichter den Registerauszug des Betroffenen in faksimilierter Form im Urteil wiedergegeben/einkopiert. Das ist nach Auffassung des KG tunlichst zu unterlassen.
Hat der Betroffene seinen Einspruch auf die Rechtsfolgen beschränkt, sind ihm Einwendungen gegen das zum Schuldspruch führende Verfahren in der Regel nicht mehr möglich.
Zustellungsfragen spielen in der Praxis eine große Rolle. Denn es unterbricht z. B. nur der wirksam zugestellte Bußgeldbescheid die Verjährung (§ 33 Abs. 1 S. 1 Nr. 9 OWiG). Daher muss der Verteidiger die damit zusammenhängenden Fragen im Auge haben.
Der im Verkehrsrecht tätige Rechtsanwalt muss vor allem auch die Rechtsprechung zu den verkehrsverwaltungsrechtlichen Fragen der Entziehung der Fahrerlaubnis im Auge behalten. Wir haben nachfolgend einige neuere ...
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Bereits im Februar 2022 hatte das KG (vgl. KG 28.2.22, 3 Ws (B) 31/22) dem BGH die Frage vorgelegt: „Führt die Verlegung eines Hauptverhandlungstermins dazu, dass die vorangegangene Entbindung des Betroffenen von der Verpflichtung des persönlichen Erscheinens „verbraucht“ ist, sodass sie für den neuen Termin gegebenenfalls neu beantragt und angeordnet werden muss?“ Diese hat der BGH nun beantwortet.