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  • 16.08.2024 · Nachricht · Prozessrecht

    Keine Wiedereinsetzung: Strafbefehl wird rückwirkend rechtskräftig

    Wird ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Einspruchsfrist gegen einen Strafbefehl verworfen, wird der Strafbefehl rückwirkend mit fruchtlosem Verstreichen der Einspruchsfrist gem. § 410 Abs. 3 StPO rechtskräftig.