Der Geschädigte, der die erforderliche Instandsetzung seines Fahrzeugs aus eigenen Mitteln nicht vorfinanzieren kann und darüber den Schädiger bzw. dessen Versicherer unverzüglich informiert hat, verstößt nicht gegen seine Pflicht zur Geringhaltung seines Nutzungsausfallschadens, wenn er mit der Beauftragung der Werkstatt bis zum Eingang der Regulierungszusage des Versicherers wartet (LG Hamburg 1.11.12, 331 S 35/12, Abruf-Nr. 123741 ).
Wer nach einem Unfall versäumt, die Polizei oder den Geschädigten zu informieren, verliert nicht automatisch den Anspruch aus der Kaskoversicherung. Es reicht u.U. aus, wenn der Versicherer oder dessen Agent ...
Im Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren kann ein Ausbleiben zu einem Gerichtstermin auch als entschuldigt anzusehen sein, wenn es auf einem — auch unrichtigen oder rechtsirrigen — Rat oder Hinweis des ...
Jeder Autofahrer weiß es: Ab 0,5 Promille Alkohol im Blut wird es kritisch – Bußgeld, Fahrverbot oder gar der Entzug der Fahrerlaubnis sind fast so sicher wie das Amen in der Kirche. Wie aber ist es, wenn der Grenzwert nur ein klitzekleines bisschen überschritten ist? Kann man darauf hoffen, dass das Gericht dann ein Auge zudrückt nach dem Motto: Fast nüchtern ist so gut wie ganz nüchtern?
Unternehmensberater brausen im Mercedes vor, Lehrer fahren Citroën, Handwerker vertrauen auf Opel: Eine Analyse des Vergleichsportals transparo zeigt, dass viele Berufsgruppen bestimmte Marken bevorzugen und belegt ...
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