Für die Beschädigung eines Mietfahrzeugs kann der Vermieter vom Mieter nur dann Ersatz verlangen, wenn er nachweist, dass der Schaden bei Beginn des Mietverhältnisses noch nicht vorhanden war und aus dem Obhutsbereich des Mieters stammt. Es gibt keine Beweiserleichterungen für den Vermieter (so schon BGH 3.11.04, VIII ZR 28/04).
Schäden durch Hagel verursachen an Kraftfahrzeugen immer höhere Kosten. Für Autofahrer ohne Kaskoversicherung kann das teuer werden, wie Versicherungsdaten zeigen. So zahlte die ADAC Autoversicherung im Jahr 2023 ...
Um der unsäglichen Vorschadenrechtsprechung des LG Berlin und des Kammergerichts auszuweichen, klagt der Geschädigte am Gerichtsstand der Halterin des unfallverursachenden Fahrzeugs in Lüneburg. Das, obwohl der ...
Der Wettbewerbsdruck auf die Anwaltschaft hat sich durch die ständig steigenden Zulassungszahlen, aber auch durch das Rechtsdienstleistungsgesetz weiter verschärft. Wer jetzt nicht reagiert, wird erhebliche Honorareinbußen hinnehmen müssen. Nach einer BRAK-Umfrage wollen daher fast zwei Drittel aller Kanzleien den Umfang ihrer Öffentlichkeitsarbeit in den nächsten 12 Monaten steigern. Wir helfen Ihnen dabei!
Nach Auffassung des AG Dortmund sind Rentner grundsätzlich nicht auf eine Fahrerlaubnis angewiesen und können dementsprechend auch allein aus der Tatsache, nicht über eine Fahrerlaubnis für eine befristete Zeit ...
Auch in den nächsten Wochen bietet Ihnen das IWW Institut wieder die Möglichkeit, sich bequem online und interaktiv fortzubilden ( iww.de/seminare/rechtsanwaelte ). Das erwartet Sie:
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Stellt das Gericht das Verfahren nach einer ihm Ermessen einräumenden Vorschrift (z. B. § 47 Abs. 2 OWiG) ein, räumt § 467 Abs. 4 StPO i. v. m. § 46 Abs. 1 OWiG dem Gericht Ermessen indes auch hinsichtlich der Entscheidung über die notwendigen Auslagen des Betroffenen ein. Dabei ist als Ausgangspunkt zu beachten, dass in solchen Fällen hinsichtlich der notwendigen Auslagen des Betroffenen grundsätzlich § 467 Abs. 1 StPO gilt. Wenn das Gericht in Ausübung pflichtgemäßen Ermessens von diesem ...