Der Geschädigte, der vom Haftpflichtversicherer des Schädigers auf eine preisgünstigere Reparaturmöglichkeit verwiesen wird, muss ohne weitere eigene Kalkulation und ohne weitere Nachfrage in der Lage sein, festzustellen, dass die Reparatur in der anderen Werkstatt insgesamt günstiger durchgeführt werden kann. Das setzt die Vorlage eines Kostenvoranschlags der Alternativwerkstatt voraus (AG München 20.8.13, 343 C 1379/13, Abruf-Nr. 133110 ).
Liegen die voraussichtlichen Reparaturkosten nach dem Schadensgutachten innerhalb der Marge von 100 bis 130 Prozent des Wiederbeschaffungswerts und entscheidet sich der Geschädigte für eine Reparatur, geht es nicht zu ...
1.Ergibt sich aus den Akten, dass dem Verteidiger durch Rechtsgeschäft eine Vollmacht zur Vertretung des Betroffenen erteilt worden ist, kann an ihn wirksam zugestellt werden, selbst wenn sich eine auf ihn lautende ...
Der Bundesgerichtshof hat sich heute in einer Entscheidung mit der Frage befasst, unter welchen Voraussetzungen der Verkäufer die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung verweigern kann.
Ein Fahrzeug verfügt über keine gültige Umweltplakette, wenn das auf der Plakette am Fahrzeug eingetragene Kennzeichen nicht mit dem am Fahrzeug angebrachten Kennzeichen übereinstimmt. Bereits das Parken eines ...
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Verschiedene Abteilungen des AG Köln halten trotz des Schwenks des OLG zum Mix aus Fraunhofer und Schwacke („Fracke“) an der Anwendung des Schwacke-Mietpreisspiegels fest. Das tun sie ausdrücklich, weil sie die OLG-Rechtsprechung für falsch halten und nicht etwa, weil sie die geänderte Rechtsprechung noch nicht kennen.