Nach Auffassung des AG Dortmund sind Rentner grundsätzlich nicht auf eine Fahrerlaubnis angewiesen und können dementsprechend auch allein aus der Tatsache, nicht über eine Fahrerlaubnis für eine befristete Zeit verfügen zu können, keinerlei fahrverbotsrelevante Härten für sich geltend machen.
Auch in den nächsten Wochen bietet Ihnen das IWW Institut wieder die Möglichkeit, sich bequem online und interaktiv fortzubilden ( iww.de/seminare/rechtsanwaelte ). Das erwartet Sie:
Stellt das Gericht das Verfahren nach einer ihm Ermessen einräumenden Vorschrift (z. B. § 47 Abs. 2 OWiG) ein, räumt § 467 Abs. 4 StPO i. v. m. § 46 Abs. 1 OWiG dem Gericht Ermessen indes auch ...
Wir haben in VA 24, 124 über die in Zusammenhang mit der Verjährungsunterbrechung nach § 33 Abs. 1 S. 1 Nr. 9 OWiG bedeutsame Frage des Erlasses des Bußgeldbescheids berichtet. Daran schließen die nachfolgenden Ausführungen an, die sich mit der Wirksamkeit des Bußgeldbescheids befassen.
Eine staatliche Opferentschädigungsleistung nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) i. V. m. dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) geht einer Ersatzpflicht des Verkehrsopferhilfevereins der Versicherungswirtschaft vor.
So setzen Sie Fluggastrechte effizient und sicher durch
Anwaltliche Hilfe bei der Durchsetzung von Fluggastrechten wird immer gefragter. Die neue Sonderausgabe von FMP Forderungsmanagement professionell sorgt für zügige Bearbeitung! Sie erhalten einen Überblick über die aktuelle Rechtsprechung sowie direkt nutzbare Lösungen für typische Praxisfragen.
Gratis-Update: das neue Namensrecht auf einen Blick
Das seit 01.05.2025 geltende neue Namensrecht eröffnet neue Spielräume bei der Namenswahl. Doch was ist konkret möglich und was nicht? Die Sonderausgabe von FK Familienrecht kompakt bietet einen Kompakt-Überblick über die möglichen Konstellationen und gibt praktische Beispiele zur Anwendung
27. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 21.11.2025
Bringen Sie Ihr Beratungswissen auf den neuesten Stand. Der IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht informiert Sie über aktuelle Brennpunkte aus der Betriebsprüfung, dem Ermittlungs- und Steuerstrafverfahren.
Bei einem Verkehrsunfall verunglückte der 36-jährige Vater der damals 6- und 8-jährigen Klägerinnen tödlich. Die Kinder lebten bei der Mutter; die Ehe der Eltern war am Vortag des Unfalls geschieden worden. Die Klage ging auf Ersatz rückständigen Unterhaltsschadens und künftige Rentenzahlung bis zur Volljährigkeit. Klar war nur die Bedürftigkeit der Klägerinnen. Die Leistungsfähigkeit des Vaters bezüglich der Zahlung von Mindestunterhalt i. S. d. § 1612a BGB bejahte das LG Hannover (10.8.23, 6 ...