Pech gehabt. Die Polizei zieht den „Pandabären“ hinterm Steuer aus dem Verkehr. Denn: „Kostümierte, die während der Karnevalszeit Auto fahren, müssen darauf achten, dass die Maskerade die Sicht, das Gehör und die Bewegungsfreiheit nicht beeinträchtigt“, erklärt Hans-Ulrich Sander, Kraftfahrtexperte von TÜV Rheinland. Es könnte sonst zu Unfällen kommen. Grundsätzlich sind Verkleidungen wie eine Mütze, Perücke oder spitze Ohren zwar nicht verboten, aber der närrische Fahrer darf sich ...
Über gute und schlechte Fahrer und ihre Autos gab es bislang zahlreiche Vorurteile – nun gibt es endlich Gewissheit: Die aus Hunderttausenden Fahrer-Bewertungen erstellten Statistiken zeigen eindeutig, in welchem der ...
Eine Abstandsunterschreitung kann bereits dann als Verkehrsordnungswidrigkeit geahndet werden, wenn der Fahrer zu irgendeinem Zeitpunkt seiner Fahrt objektiv pflichtwidrig und subjektiv vorwerfbar den in der ...
Wurde mit einem Firmenfahrzeug die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der Autobahn um 41 km/h überschritten und wirkt der Halter bei der Ermittlung des Fahrers nicht ausreichend mit, kann ihm für die Dauer von 12 Monaten eine Fahrtenbuchauflage auferlegt werden. Das hat das Verwaltungsgericht Neustadt in einem Eilverfahren entschieden.
Auf Lkw-Planen können sich schnell größere Mengen Wasser und Schnee ansammeln, wenn die Fahrzeuge stehen - nach Auskunft der Verkehrswacht bis zu hundert Liter. Wenn diese im Winter gefrieren, kann das im ...
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Allein die Tatsache, dass der Betroffene Ersttäter ist, lässt die Erforderlichkeit des Fahrverbots nicht entfallen (OLG Bamberg 13.10.14, 2 Ss OWi 1139/14, Abruf-Nr. 143084 ).