Der Bundesrat hat der Ladesäulenverordnung mit Maßgaben zugestimmt. Um eine Investitionszurückhaltung der Märkte zu vermeiden, beschloss die Länderkammer, ein verbindliches Datum für eine Folgeverordnung in die Ladesäulenverordnung aufzunehmen. Diese soll weitergehende Standards normieren. Mit der Verordnung setzt die Regierung eine EU-Richtlinie in nationales Recht um.
Der vertypte Strafmilderungsgrund des § 46a Nr. 1 StGB ist auf den vorsätzlichen Eingriff in den Straßenverkehr nach § 315b StGB nicht anwendbar (BGH 4.12.14, 4 StR 213/14, Abruf-Nr. 174255 ).
Der Käufer eines Fahrzeugs trägt das Kostenrisiko gerichtlicher Verfahren zur Klärung von Mängeln am Fahrzeug, wenn er dem zur Nachbesserung bereiten Verkäufer vor der Inanspruchnahme der Gerichte keine Gelegenheit gibt, die Sache auf die gerügten Mängel hin zu untersuchen und etwaige Mängel selbst zu beseitigen. Unter Hinweis auf diese Rechtslage hat der 28. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm mit Beschluss vom 15.12.2015 die angefochtene, erstinstanzliche Kostenentscheidung des Landgerichts Bielefeld ...
Ab dem 1.3.16 dürfen Mofas und Mopeds nur noch mit grünen Kennzeichen unterwegs sein. Die blauen Nummernschilder verlieren ihre Gültigkeit. Wer dennoch mit den alten Kennzeichen weiterfährt, hat keinen ...
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Verweist ein Verkaufsprospekt auf nach Richtlinie 80/1268/EWG ermittelte Kraftstoffverbrauchswerte, liegt bei einem überhöhten Kraftstoffverbrauch schon dann kein erheblicher Fahrzeugmangel vor, wenn auch nur eine der beiden Prüfungsmethoden der Richtlinie einen die Prospektangabe um weniger als 10 Prozent übersteigenden Spritverbrauch ergibt. Das hat der 2. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm entschieden und damit das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Dortmund abgeändert.