Nach dem Bundestag hat heute auch der Bundesrat die Verlängerung der zehnjährigen Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge gebilligt. Reine Elektrofahrzeuge, die in der Zeit vom 18.5.11 bis 31.12.25 erstmals zugelassen wurden, sind damit weiterhin von der Kfz-Steuer befreit. Bisher galt die Befreiung nur für Zulassungen oder Umrüstungen bis Ende 2020. Die Befreiung ist bis zum 31.12.30 befristet, um einen Anreiz für die frühzeitige Anschaffung eines Elektrofahrzeugs zu schaffen.
2017 ist durch das „Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens“ vom 17.8.17 (BGBl I, S. 3202) u. a. auch das Ablehnungsrecht in den §§ 25 ff. StPO geändert worden.
Kann der VR den VN wegen einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalls in der Kfz-Haftpflicht- und Kasko-Versicherung bzw. wegen einer Obliegenheitsverletzung in Regress nehmen, wenn nach dem Unfall ein positiver Wirkstoffbefund im Blut des VN festgestellt wird? Nein sagt das KG und zeigt auf, welche zusätzlichen Voraussetzungen dazu erforderlich sind.
Die Frage, ob eine Beschwerde zulässig per E-Mail eingelegt werden kann, ist in der Rechtsprechung umstritten (vgl. dazu Burhoff, Handbuch für die strafrechtliche Hauptverhandlung, 9. Aufl., 2019, Rn. 104).
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Mittlerweile legen Haftpflichtversicherer auch schon Restwertangebote aus dem Ausland vor, inbesondere aus Osteuropa. Diese muss der Geschädigte aber nicht in jedem Fall annehmen. Oft ist es ihm nämlich unzumutbar, hierauf einzugehen. Das zeigt ein Fall vor dem AG Lübeck.