Die sog. Fahrtenbuchauflage (§ 31a StVZO) wird als „scharfes Schwert“ angesehen, das im täglichen Ablauf ggf. zu erheblichen Beeinträchtigungen führt. Daher muss man die Ansätze kennen, wie man sich ggf. gegen eine Fahrtenbuchauflage wehrt. Die lassen sich aus einer Entscheidung des BayVGH sehr schön ableiten (30.11.22, 11 CS 22.1813, Abruf-Nr. 233163 ).
Danach gelten die folgenden Grundsätze:
Keine Klage ohne (ggf.) vorherige Rückabtretung. Das muss das Fazit
einer Entscheidung des LG Kaiserslautern sein. Die Erkenntnis, dass der jeweilige Schadenersatzanspruch branchenüblich an die Werkstatt, den ...
Das VG Saarland gewährte einem offenkundig nicht geeigneten Fahranfänger eine Gnadenfrist. Der junge Fahranfänger konnte während der Probezeit nicht die Finger von den sog. weichen Drogen und dem Alkohol lassen.
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Wer sich sieben Wochen in einem Land mit Linksverkehr aufhielt, handelt regelmäßig lediglich aus Unachtsamkeit und nicht rücksichtslos, wenn er bei seiner ersten Fahrt in Deutschland gegen das Rechtsfahrgebot ...
Als Grundlage für taktische Entscheidungen folgende Information: Zum Dauerbrenner der Wertminderung beim zum Vorsteuerabzug berechtigten Geschädigten ist ein Verfahren mit dem Aktenzeichen VI ZR 188/22 anhängig.
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Welche Folgen es haben kann, wenn der Verteidiger das Rechtsmittel der Rechtsbeschwerde bzw. der Revision nicht sorgfältig begründet, zeigt ein Beschluss des OLG Hamm (21.2.22, 5 RBs 38/22, Abruf-Nr. 228156 ).