01.07.2002 · Fachbeitrag aus VA · Geschwindigkeitsüberschreitung
Bei der Verhängung eines Regelfahrverbots
nach § 2 BKatV ist die Beschränkung der Rechtsbeschwerde auf
den Rechtsfolgenausspruch unwirksam, wenn dem angefochtenen Urteil
nicht entnommen werden kann, ob das vom Betroffenen geltend gemachte
Augenblicksversagen ausgeschlossen ist (OLG Köln 25.1.02, Ss 16/02
[B]; rkr.; VRS 102, 212). (Abruf-Nr. 020604)
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01.07.2002 · Fachbeitrag aus VA · Fahrverbot
Bei der Verhängung eines Regelfahrverbots
nach § 2 BKatV ist die Beschränkung der Rechtsbeschwerde auf
den Rechtsfolgenausspruch unwirksam, wenn dem angefochtenen Urteil
nicht entnommen werden kann, ob das vom Betroffenen geltend gemachte
Augenblicksversagen ausgeschlossen ist (OLG Köln 25.1.02, Ss 16/02
[B]; rkr.; VRS 102, 212). (Abruf-Nr. 020604)
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01.07.2002 · Fachbeitrag aus VA · Aktuelle Gesetzgebung
Am 31.5.02 hat der Bundesrat das 2. Gesetz zur
Änderung schadenersatzrechtlicher Vorschriften in der vom
Bundestag beschlossenen Fassung gebilligt. Das neue Schadenersatzrecht
kann daher wie geplant in Kraft treten. Es gilt für alle
Schadenereignisse, die ab dem 1.8.02 eintreten.
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01.07.2002 · Fachbeitrag aus VA · Kfz-Leasing
Ist der Kredit für eine gewerbliche
Tätigkeit bestimmt, die eine natürliche Person als Strohmann
für einen anderen ausübt, ist der Strohmann
grundsätzlich nicht Verbraucher (BGH 13.3.02, VIII ZR 292/00, DB
02, 1104 = WM 02, 1066). (Abruf-Nr. 020658)
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01.07.2002 · Fachbeitrag aus VA · Rauschfahrt
Die Einstellung des Verfahrens wegen unerlaubten
Besitzes von Betäubungsmitteln anlässlich einer Fahrt mit
einem Pkw gemäss § 153a StPO steht der Verhängung einer
Geldbuße wegen einer „Rauschfahrt“ i.S.d. § 24a
Abs. 2 StVG entgegen, da zwischen beiden Vorwürfen Tateinheit
besteht (OLG Oldenburg 14.8.01, Ss 196/01-2 II 114; rkr., StV 02, 240).
(Abruf-Nr. 020600)
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01.07.2002 · Fachbeitrag aus VA · Sachmängelhaftung
Das selbstständige Beweisverfahren endet mit
dem Zugang des Sachverständigengutachtens an die Parteien, sofern
weder das Gericht in Ausübung des ihm nach § 411 Abs. 4 Satz
2 ZPO eingeräumten Ermessens eine Frist zur Stellungnahme gesetzt
hat, noch die Parteien innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach
Erhalt des Gutachtens Einwendungen dagegen oder das Gutachten
betreffende Anträge oder Ergänzungsfragen mitgeteilt haben
(BGH 20.2.02, VIII ZR 228/00, NJW 02, 1640). (Abruf-Nr.
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01.07.2002 · Fachbeitrag aus VA · MPU
Das selbstständige Beweisverfahren endet mit
dem Zugang des Sachverständigengutachtens an die Parteien, sofern
weder das Gericht in Ausübung des ihm nach § 411 Abs. 4 Satz
2 ZPO eingeräumten Ermessens eine Frist zur Stellungnahme gesetzt
hat, noch die Parteien innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach
Erhalt des Gutachtens Einwendungen dagegen oder das Gutachten
betreffende Anträge oder Ergänzungsfragen mitgeteilt haben
(BGH 20.2.02, VIII ZR 228/00, NJW 02, 1640). (Abruf-Nr.
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