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  • 01.10.2003 · Fachbeitrag · Unfallschadensregulierung

    Risiken und Nebenwirkungen von Altschäden bei der Regulierung eines Neuschadens

    | Nach einem Auffahrunfall mit seinem sieben Jahre alten Audi 100 lässt Herr Müller den Heckschaden schätzen. Im Gutachten wird ein „reparierter Vorschaden hi.re“ erwähnt. Müller´s Anwalt fordert unter Gutachtenvorlage Ersatz der Reparaturkosten. Der KH-Versicherer macht die Regulierung vom Nachweis abhängig, dass der heckseitige Vorschaden fachgerecht repariert war. Eine Werkstattrechnung kann Müller nicht vorlegen. Fälle dieser Art gehören zum Regulierungsalltag. Wie man sich als Anwalt des Geschädigten mit der Versicherung des Unfallgegners außergerichtlich wie prozessual erfolgreich auseinandersetzt, entnehmen Sie folgenden Checklisten. |